Ab 1.1.2018 muss ApothekerInnen nach einem geleisteten Nachtdienst ein
Arbeitstag frei gegeben werden. Fällt der dem Nachtdienst folgende Arbeitstag nicht auf den freien Tag des Nachtdienstversehenden Apothekers muss er freigestellt werden. Nachtdienste – Vom Minusgeschäft zum Freizeitboom für angestellte ApothekerInnen weiterlesen